Richtlinien für die Teilnahme von Nicht-Mitgliedern an den PAKH-Gruppen

Der Arbeitskreis für intergenerationelle Folgen des Holocaust, PAKH e.V. befasst sich mit den transgenerationellenFolgen (Gefühlserbschaften) der NS-Terrorherrschaft – Krieg, Verfolgung und Holocaust – sowohl für die Nachkommen der Täter:innen/Helfer:innen/Profiteure als auch der Opfer/Überlebenden. Unser gemeinnütziger Verein bietet ein Forum für die Auseinandersetzung mit der eigenen Familiengeschichte und für den mitfühlenden Dialog zwischen den betroffenen Gruppen.

Aus der Erfahrung wissen wir, dass unbewusste Gefühlserbschaften von uneingestandener Schuld oder unverarbeiteten leidvollen Verfolgungserfahrungen im Dialog unmittelbar aufeinanderstoßen und zu explosiven Dynamiken führen können. Hierbei spielen auf Seiten der Nachkommen der Täter- und Mitläufer:innen z. B. oft Schuld- und Schamgefühle, tradierte ideologische Vorstellungen oder, bei den Nachkommen der Überlebenden, Gefühle von Schmerz, Trauer, Hass, Rache oder Ressentiments eine Rolle. Unsere Dialogarbeit zielt darauf, destruktive Verstrickungen zu erkennen und einen konstruktiven Umgang damit zu entwickeln.

Um den zentralen Aufgaben des Vereins gerecht werden zu können, braucht es einen Rahmen, der eine Atmosphäre des Vertrauens und der Vertraulichkeit gewährleistet. Jedes Mitglied verpflichtet sich durch die Mitgliedschaft, die Grundsätze der Dialogarbeit des PAKH einzuhalten. Daher sind unsere Gruppen im Prinzip nur für Mitglieder gedacht. 

Zugleich ist unser Verein offen für alle Menschen, die sich mit ihren Familiengeschichten im Zusammenhang mit der NS-Zeit beschäftigen und mit anderen Betroffenen in den Dialog treten wollen. Daher sind Nicht-Mitglieder, die sich für die Arbeit des PAKH interessieren und diese kennenlernen wollen, als Gäste herzlich willkommen.

Interessierte Gäste tragen produktiv zur Dialogarbeit des PAKH bei und profitieren zugleich von ihr. Durch ihre Beteiligung haben sie zwangsläufig einen unmittelbaren Einfluss auf die Dynamik der Gruppe, und es kann auch zwischen Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern zu Spannungen und Konflikten kommen.

Um den respekt- und vertrauensvollen Umgang zwischen Mitgliedern und Gästen gewährleisten zu können, gelten folgende Kriterien für die Teilnahme als Gast an einer PAKH-Gruppe:

  • Ziel der Teilnahme an einer PAKH-Gruppe sollte für den Gast sein, sich mit der Arbeit des PAKH vertraut zu machen, sich persönlich zu beteiligen und schließlich eine Mitgliedschaft zu erwägen.
  • Die Teilnahme ist nur in Absprache mit dem/der Moderator:in der jeweiligen Gruppe möglich. Diese/r entscheidet (möglichst in Absprache mit der Gruppe) über die Teilnahme eines Gastes.
  • Der/die Moderator:in kann den Gast von der Gruppe ausschließen, wenn durch die Teilnahme der vertrauliche Ablauf der Gruppe nicht gewährleistet ist. Dieses Recht hat grundsätzlich auch der Vorstand.
  • Für die Zeit ihrer Teilnahme verpflichten sich Gäste, in einer respektvollen und reflektierenden Haltung am dialogischen Prozess im PAKH mitzuwirken.
    (Weitere Hinweise auf unsere Arbeitsweise sind unter „Kriterien zur Gründung von neuen PAKH-Arbeitsgruppen“ unter Kriterien zurGründung von neuen PAKH Arbeitsgruppen
  • Vertraulichkeit gilt auch über die Teilnahme an PAKH-Gruppen hinaus.
  • Die Teilnahme ist auf maximal sechs Monate begrenzt. Danach endet die Teilnahme, wenn keine Mitgliedschaft beantragt wird.
  • PAKH ist ein gemeinnütziger Verein, Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar. Der reguläre jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 50 Euro, es gibt aber auch Mitglieder, die den Verein mit höheren Summen unterstützen. Geringverdiener:innen, Rentner:innen und Studierende können auch einen niedrigeren Beitrag leisten. Das Anmeldeformular ist auf PAKH.de unter folgendem Link zu finden: https://www.pakh.de/wp-content/uploads/2020/11/Anmeldeformular.pdf

Wir freuen uns, wenn diese Richtlinien für die Teilnahme von Nicht-Mitgliedern an der PAKH-Dialogarbeit den sicheren Rahmen für die Mitgliedern gewährleisten und Nicht-Mitglieder, die als Gäste teilnehmen, motivieren können, sich dem PAKH als Mitglieder anzuschließen.

Der Vorstand, 10. Januar 2025